Unfallflucht
Unfallflucht ist unfair
Denken Sie an die Folgen
KPB MI-LK / Thomas Bensch

Schon eine Sekunde der Unachtsamkeit und es passiert ein kleiner Rempler beim Einparken, man touchiert ein anderes Fahrzeug oder einen Gegenstand beim Wenden oder Rückwärtsfahren, man berührt beim Vorbeifahren den Spiegel eines geparkten oder entgegenkommenden Fahrzeugs. Trotzdem fährt der Verursacher weiter. Neben den oftmals als „Bagatelle“ empfundenen Unfällen gibt es aber auch Fluchten, bei den Menschen verletzt oder gar getötet werden. All diese Fälle sind Unfallfluchten und somit Straftaten und keine Kavaliersdelikte!

Hinweise aus der Bevölkerung helfen der Polizei

Zentrales Element der Präventionskampagne - Unfallflucht ist unfair - stellt der sogenannte Hinweiszettel dar. Dieser ist in zahlreichen Supermärkten, in allen Polizeidienststellen im Kreisgebiet sowie auf diese Internetseite als Download erhältlich.

Er soll für die Verkehrsteilnehmer bei beobachteten Unfallfluchten als Gedankenstütze dienen. Mithilfe dieses Zettels können sich Zeugen Elemente wie Kennzeichen oder Fahrzeugtyp schnell und einfach notieren und der Polizei so wertvolle Hinweise für einen ersten Ermittlungsansatz geben. Der beste Weg bleibt selbstverständlich der telefonische Hinweis einer beobachteten Unfallflucht über den Polizei-Notruf 110. So können Fahndungsmaßnahmen sofort eingeleitet werden. Hierdurch können immer wieder Unfallfluchten aufgeklärt werden. Denken Sie daran, auch Sie könnten betroffen sein.

Unfallflucht - Denken Sie an die Folgen

Zumeist handelt es sich bei den durch Unfallfluchten entstandenen Schäden um Ereignisse, die durch die Autoversicherung abgedeckt sind. Es besteht also kein Grund, sich vom Unfallort zu entfernen. Wer einfach weiter fährt oder die Telefonnummer hinterlässt - der begeht Fahrerflucht - und die Haftpflichtversicherung wird auch im nachherein für den entstandenen Schaden nicht eintreten. Zudem riskiert man als Unfallflüchtiger neben drei Punkten in der Verkehrszentraldatei beim Kraftfahrtbundesamt auch den Verlust der Fahrerlaubnis. Und das für mindestens sechs Monate.

Vortäuschen einer Unfallflucht

Auch das Vortäuschen einer Unfallflucht, um beispielsweise einen selbst verschuldeten Schaden über die Versicherung abzurechnen, ist eine Straftat. Hier haben die Spezialisten der Polizei vielfältige Möglichkeiten durch Auswertung der Spuren, um den geschilderten mit dem tatsächlichen Unfallverlauf abzugleichen.

Neben der allgemeinen Steigerung von Verkehrsunfällen hat auch das Phänomen der Verkehrsunfallflucht in den letzten Jahren zugenommen. Statistisch sind rund ein Fünftel aller Verkehrsunfälle Verkehrsunfallfluchten. Durchschnittlich werden täglich vier Unfallfluchten angezeigt. Leider hält die Entwicklung nicht nur im Mühlenkreis an, sondern spiegelt die landesweit negative Entwicklung in NRW wieder.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110