Waffen
Waffen dürfen ein Jahr lang straffrei abgegeben werden
Am 6. Juli 2017 traten Änderungen des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (2. WaffRÄndG) in Kraft. Gesetzesnovelle sieht eine Amnestie und Regelungen zur Aufbewahrung von Schusswaffen vor.
Ralf Steinmeyer

Für Waffenbesitzer ergeben sich insbesondere Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen. Die bisher geltenden Normen für Waffenschränke (Sicherheitsstufe A bzw. B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995)) wurden durch die Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, I oder höher ersetzt. Waffenschränke, welche bereits vor Inkrafttreten im Besitz waren, haben Bestandsschutz und können weiterhin genutzt werden. Ändert der Waffenschrank den Besitzer, so geht der Bestandsschutz verloren. Neu angeschaffte Waffenschränke müssen den neuen Regelungen entsprechen. Genauere Angaben zur Aufbewahrung von Waffen und Munition sind im § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) niedergelegt.

Zudem gibt es, wie bereits im Jahr 2009, eine Amnestieregelung. Demnach ist es ab Inkrafttreten des Gesetzes für zwölf Monate straffrei möglich, illegal besitzende Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben.

Das bedeutet, dass Personen, die innerhalb der Frist den genannten Behörden entsprechende Waffen oder Munition übergeben, nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens der Waffen/Munition bestraft werden. Anders als bei der letzten Amnestie im Jahr 2009 wird es hingegen nicht möglich sein, illegal besitzende Waffen und Munition einem Berechtigten zu überlassen.

Bis Ende Januar 2018 sind bei der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke insgesamt 11 Waffen abgegeben worden. Darunter befanden sich acht Lang- und zwei Kurzwaffen sowie ein "Elektroschocker".

Die Beschäftigten der Waffenabteilung weisen daraufhin, dass noch bis Anfang Juli 2018 die Amnestieregelung gilt und daher derartige Waffen und Gegenstände bis zu diesem Datum straffrei abgegeben werden können.

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie während der Sprechzeiten unserer Waffenbehörde. Diese sind der Kontaktbox (rechts oben) zu entnehmen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110