Bis Anfang März ist es wieder soweit und die Versicherungskennzeichen für Motorroller, Mofas, E-Bikes und andere Fahrzeuge müssen erneuert werden.
Erstmals können die farbigen Versicherungskennzeichen ab dem 1. März nicht nur in geprägter Art, sondern auch in aufgeklebter Form auf einer Trägerplatte verwendet werden.
Dabei weisen die neuen Kennzeichenfolien Hologramme am rechten Rand sowie zwischen den Zeilen auf. Nach wie vor müssen diese nach einem Jahr erneuert werden.
Die neue Regelung hat zunächst Gültigkeit bis zum 29.02.2024.