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Asservate Waffen
Waffenrecht
Hier erhalten Sie Hinweise und Antragsformulare rund um das Thema Waffenrecht
KPB MI-LK / Thomas Bensch

Der Umgang mit Waffen, insbesondere mit Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Gegenständen bedarf in vielen Fällen einer behördlichen Erlaubnis. Das Waffengesetz ist zwar ein Bundesgesetz, die Ausführung obliegt jedoch den Ländern.

In Nordrhein-Westfalen ist durch eine Zuständigkeits-Verordnung geregelt, dass grundsätzlich die Kreispolizeibehörde in deren Bereich der gewöhnliche Aufenthalt des Waffenbesitzers beziehungsweise des Antragstellers liegt, für die Durchführung des Waffenrechts und für die Erlaubniserteilung zuständig ist.

Allgemeine Informationen zum Waffenrecht finden Sie auf der zentralen Landes-Infoseite.

Erreichbarkeit

Telefonische Erreichbarkeiten:

  • Montag und Mittwoch:     

                08:00 - 12:00 Uhr

  • Dienstag und Donnerstag:   

                14:00 - 16:00 Uhr

  • Freitag:   

                keine telefonische Erreichbarkeit

 

Antragstellung

Beim Sachgebiet Waffenrecht ist grundsätzlich keine persönliche Vorsprache zur Antragstellung oder allgemeinen Beratung vorgesehen. Waffenrechtliche Angelegenheiten können in der Regel telefonisch, per E-Mail oder postalisch abgewickelt werden. Sollte dies im Ausnahmefall einmal nicht möglich sein, erhalten Sie nach entsprechender Erläuterung des Sachverhalts von uns einen Termin zum persönlichen Gespräch. Bitte erscheinen Sie daher nicht unaufgefordert und ohne einen Termin.

Wir bitten Sie um Angabe einer formlosen Kontaktmöglichkeit (Telefon oder E-Mail) auf Ihren Anträgen, um bei Rücksprachebedarf im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung über eine kurzfristige Rücksprachemöglichkeit zu verfügen.

Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:

Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke,
Direktion Zentrale Aufgaben,
Sachgebiet Waffenrecht,
Marienstraße 82,
32425 Minden.

Übersicht über einzelne Zuständigkeiten:

  • Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen für Sportschützen, Jäger, Erben und Vereinen (Waffenbesitzkarten/WBK)
  • Anträge auf Ein- und Austragung von Schusswaffen in vorhandene WBK‘s
  • Anträge auf Erteilung des Kleinen Waffenscheins
  • Ein- und Ausfuhrerlaubnisse für Schusswaffen
  • Anträge auf Erteilung / Verlängerung des Europäischen Feuerwaffenpasses
  • Verlustmeldungen für waffenrechtliche Dokumente und Waffen
  • Erlaubnisse für Waffenhandel und Waffenherstellung
  • Erlaubnisse zum Betrieb von Schießstätten (inkl. Schießwagen)
  • Ausnahmen vom Alterserfordernis für Kinder und Jugendliche

 

Online-Antrag „Kleiner Waffenschein“ (KWS)

Die Beantragung eines kleinen Waffenscheins ist auch Online möglich.

Abgabe von Altwaffen

Die Abgabe von Altwaffen zur entschädigungslosen Vernichtung sind zu oben genannten Präsenzzeiten oder bei jeder Polizeiwache im Kreis Minden-Lübbecke zu den Präsenzzeiten möglich.

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Dienststellen.

Die Bearbeitung von Anträgen nach dem Waffengesetz ist kostenpflichtig.

 

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