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Hille: Zweirad-Fahrer leistet Widerstand
Unter anderem wegen des Tatvorwurfs des tätlichen Angriffs, des Widerstands sowie wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss sich nach einem Polizeieinsatz vom Donnerstag ein 20-Jähriger verantworten.
PLZ
32479
Polizei Minden-Lübbecke
Polizei Minden-Lübbecke

Der Roller-Fahrer war einer Streifenwagenbesatzung auf der Frotheimer Straße aufgefallen, als er augenscheinlich zu schnell und ohne Nummernschild an dem Gefährt unterwegs gewesen war. Daraufhin entschieden sich die Beamten, den Espelkamper zu stoppen und einer Kontrolle zu unterziehen. Als er kurz darauf angehalten werden konnte und ein Beamter den Streifenwagen verlassen hatte, steuerte er den Roller plötzlich auf den Gesetzeshüter zu. Der konnte sich mit einem Sprung in Sicherheit bringen. Hierbei kam es zur Berührung der beiden, sodass der Heranwachsende mit dem Krad zu Fall kam. Beim Versuch den um sich schlagenden und tretenden Aggressor festzuhalten, verletzte sich der Gesetzeshüter leicht. Zwar wurde der 20-Jährige zunächst ruhiger, zeigte sich jedoch unkooperativ und weigerte sich, seine Personalien preiszugeben. Im Rahmen seiner Befragung ergriff er plötzlich zu Fuß die Flucht über ein Kornfeld. Nach kurzer Verfolgung konnten ihm schließlich nach Einsatz eines Reizgassprays Handschellen angelegt werden. Dessen Einsatz war ihm zuvor angedroht worden, als er in zwei Situationen mit erhobenen Fäusten auf den ihm nachfolgenden Gesetzeshüter losgegangen war.

Im weiteren Einsatzverlauf detektierte ein durchgeführter Drogenvortest positiv. Die Mutter des Roller-Fahrers sowie angeforderte Unterstützungskräfte der Polizei waren zwischenzeitlich an Ort und Stelle eingetroffen. Nach Verbringung auf die Wache Lübbecke erfolgte die Entnahme einer Blutprobe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der 20-Jährige auf freien Fuß gesetzt werden. Nun erhält er mehrere Anzeigen.

Ermittlungen ergaben, dass der Espelkamper das Kraftrad ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein gefahren hatte. In einer mitgeführten Umhängetasche konnten von den Beamten ferner vermeintliche Betäubungsmittel aufgefunden werden. Der leicht verletzte Polizist blieb nach einer ambulanten Behandlung dienstfähig.

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