Symbolbild Kriminalprävention
Opferschutz nach Straftaten
Weitere Informationen erhalten Sie direkt vom Opferschutzbeauftragten Kriminalität...
KLPB MI-LK / Thomas Bensch

Opfer einer Straftat zu sein ist nicht nur beängstigend und unangenehm, sondern Opfer befinden sich auch in einem psychischen Ausnahmezustand.

Hier können speziell geschulte Opferschutzbeauftragte Hilfe anbieten.

Ein Schwerpunkt der Arbeit der Opferschutzbeauftragten liegt in Informations- und Beratungsgesprächen mit Opfern Häuslicher Gewalt, Stalking (Nachstellung), Sexualdelikten sowie Gewaltdelikten, insbesondere nach traumatisierenden Ereignissen.

Die Verarbeitung derartiger Erlebnisse verläuft häufig günstiger, wenn die Betroffenen mehr über den traumatischen Prozess wissen und eigene Möglichkeiten nutzen, ihre Erholung zu fördern.

Bleibt Hilfe aus, können schwere Auswirkungen für die körperliche und seelische Gesundheit, finanzielle Nachteile und sonstige Einschränkungen die Folge sein.

Opferschutzbeauftragte geben Opfern und ihren Angehörigen fachkompetente Auskünfte zu allen Fragen rund um das Thema Opferschutz und Opferhilfe.

Ferner sind sie behilflich bei der Vermittlung professioneller Opferhilfeeinrichtungen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110