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Allgemeine Informationen zum Versammlungswesen
Hier erhalten Sie Hinweise zum Anmeldeverfahren öffentlicher Versammlungen oder Demonstrationen -

Corona-Virus: Versammlungsrecht wird eingeschränkt!
KPB MI-LK / Thomas Bensch

Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen sind durch das Grundgesetz und das Versammlungsgesetz geregelt.

Benutzen Sie wenn möglich bitte das unter dem Downloadbereich eingestellte Formular zur Anmeldung einer Versammlung und senden es ausgefüllt per Post, per Fax oder per Mail unter Beachtung der 48-Stunden-Frist an die unten angeführte Adresse.

Wichtig: Geben Sie in jedem Fall Ihre telefonische Erreichbarkeit an!

Im Einzelfall kann es hilfreich oder sogar notwendig sein, den Ablauf der von Ihnen geplanten Versammlung in einem so genannten Kooperationsgespräch zu erörtern. In diesem Fall kommt die Versammlungsbehörde zwecks Terminabsprache auf Sie zu.

Wenn Sie eine Versammlung unter freiem Himmel im Kreis Minden-Lübbecke anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an...

Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke
Direktion Zentrale Aufgaben
Dezernat ZA 1/2
Marienstraße 82
32425 Minden

Wichtige Hinweise für Versammlungen - unbedingt beachten...

Versammlungen mit oder ohne Aufzüge müssen grundsätzlich 48 Stunden vor ihrer öffentlichen Bekanntgabe angemeldet werden.

Für die Polizei besteht dann die Pflicht, Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen jeglicher Gruppierungen als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu ermöglichen und eventuell sogar zu schützen.

Dabei hat die Polizei Neutralität zu wahren, eine politische Wertung der Demonstrationsthemen darf nicht erfolgen.

Eine Versammlung oder eine Demonstration wird durch die Polizei nicht genehmigt, sondern grundsätzlich nur bestätigt.

Allerdings kann in bestimmten Fällen die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, oder sogar gänzlich untersagt werden, wenn aufgrund nachvollziehbarer Prognosen konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestehen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110