Opfer sind vor allem Geschädigte und unmittelbar Betroffene, im Einzelfall aber auch Zeugen, Hinweisgeber, Nothelfer, Angehörige oder Hilfs- und Rettungskräfte.
Der Schock sitzt oft tief, meist mit nachhaltiger Wirkung, welche ein Leben lang anhalten kann. In vielen Fällen fehlt es auch an der notwendigen Sensibilität im sozialen Umfeld des Opfers. Deshalb brauchen Opfer schnelle Hilfe, Verständnis und Unterstützung.
In aller Regel ist die Polizei erste Anlaufstelle für Opfer. Der Opferschutzbeauftragte hält umfangreiches Informationsmaterial über die zahlreichen Opferhilfeleistungen bereit und stellt bei Bedarf entsprechende Kontakte her.
In persönlichen Gesprächen mit Opfern kann der Opferschutzbeauftragte gezielt Hilfen anbieten und alle Hilfsmöglichkeiten, insbesondere auch nach dem Opferentschädigungsgesetz, aufzeigen.