Anfang März ist es wieder soweit und die Versicherungskennzeichen für Motorroller, Mofas, E-Bikes und andere Fahrzeuge müssen erneuert werden.
Aus Blau wird Grün.
Für alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen - dazu zählen zwei-, drei- oder vierrädrige Kleinkrafträder, Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und motorisierte Krankenfahrstühle - gelten ab heute neue Versicherungskennzeichen.
Nutzerinnen und Nutzer entsprechender Fahrzeuge dürfen ab dem 1. März 2025 nur noch mit diesen fahren, sofern sie ein neues Versicherungskennzeichen in grüner Farbe haben.
Bitte denken Sie daran, dass im Falle eines Unfalls mit den alten Kennzeichen kein Versicherungsschutz besteht. Zudem handelt es sich bei einer Fahrt ohne gültiges Kennzeichen um einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, dem wir nachgehen müssen.