Bild zeigt einen Motorroller.
Versicherungskennzeichen: Wechsel am 1. März
Blau statt Schwarz
KPB MI-LK / Nils Schröder

Anfang März ist es wieder soweit und die Versicherungskennzeichen für Motorroller, Mofas, E-Bikes und andere Fahrzeuge müssen erneuert werden.

Aus Schwarz wird Blau. 

Für alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen - dazu zählen zwei-, drei- oder vierrädrige Kleinkrafträder, Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und motorisierte Krankenfahrstühle - gelten ab heute neue Versicherungskennzeichen.

Nutzerinnen und Nutzer entsprechender Fahrzeuge dürfen ab dem 1. März 2024 nur noch mit diesen fahren, sofern sie ein neues Versicherungskennzeichen in blauer Farbe haben. 

Bitte denken Sie daran, dass im Falle eines Unfalls mit den alten Kennzeichen kein Versicherungsschutz besteht. Zudem handelt es sich bei einer Fahrt ohne gültiges Kennzeichen um einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, dem wir nachgehen müssen. 

 

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110