Den bisherigen Erkenntnissen nach hatte der polizeilich bekannte Mann am vergangenen Donnerstag (29.08.) vor einem Verbrauchermarkt in der Strubbergstraße entsprechende Äußerungen gegenüber drei Personen kundgetan. Dies meldeten die Hinweisgeber der Polizei. Sofort eingeleitete Ermittlungen führten die Polizei auf die Spur des 40-Jährigen. Im Zusammenhang mit dem tragischen Ereignis in Solingen und der daraus verständlichen Verunsicherung der Menschen nimmt die Polizei entsprechende Hinweise sehr ernst.
Hinweise auf eine konkrete Gefährdung der Besucherinnen und Besucher liegen der Polizei derzeit nicht vor.
Vor dem Hintergrund der in den nächsten Wochen stattfinden Festen ist die Polizei im engen Austausch mit den Kommunen und den Veranstaltern und hat detaillierte Sicherheitskonzepte für diese Veranstaltungen entwickelt. Diese Konzepte werden ständig fortgeschrieben und angepasst. Die Polizei wird diesbezüglich ihren Kräfteansatz erhöhen. Polizistinnen und Polizisten werden bei den Veranstaltungen spürbar präsenter sein und konsequent bei Störungen einschreiten.
Ausdrücklich weist die Polizei darauf hin, dass das Mitführen von Waffen, dazu zählen auch Messer, Elektroschocker und Reizstoffsprühgeräte bei Veranstaltungen verboten ist. Nach Absprache mit dem Veranstalter und dem Sicherheitsdienst des Blasheimer Marktes wird die Polizei in diesem Zusammenhang das Verbot konsequent verfolgen und zielgerichtete Taschenkontrollen durchführen.
Bei verdächtigen Wahrnehmungen sprechen Sie umgehend die Polizeikräfte vor Ort an oder wählen Sie die 110.