Dazu erfasste das eingerichtete Messgerät den Pkw des Fahrers gegen 11.40 Uhr auf der Westerbachstraße außerhalb geschlossener Ortschaft bei erlaubter Geschwindigkeit von 50 km/h mit gemessenen 152 Stundenkilometern.
Nach Auswertung der erstellten Bilder erfolgte die polizeiliche Bewertung der Schwere des Verstoßes und die Prüfung eines möglichen Straftatbestandes.
Daraufhin suchten die Beamten des Verkehrsdienstes am Folgetag die Wohnanschrift des mutmaßlichen Fahrers (22) auf. Dort erfolgte die Sicherstellung von dessen Führerschein. Außerdem brachten die Polizisten eine Anzeige auf den Weg.
Der 22-Jährige muss sich nun wegen des Tatvorwurfs des Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit sowie wegen grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten strafprozessual verantworten. Dieser Tatbestand kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Mindestens aber droht ihm wegen seines Fahrverhaltens ein Bußgeld von 700 Euro in Verbindung mit einem dreimonatigen Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg.