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Bei Stau Gasse bilden
Autobahnpolizei
Die Autobahnpolizei ist keine eigenständige Polizeibehörde. Für polizeiliche Maßnahmen auf dem Autobahnnetz in Nordrhein-Westfalen sind die fünf Polizeibehörden Köln, Düsseldorf, Dortmund, Münster und Bielefeld zuständig.
IM NRW

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen betreut rund 2.200 km Autobahnen und autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen. Dazu gehören auch eine Vielzahl von Rastplätzen sowie Tank- und Rastanlagen.

Die räumliche Zuständigkeit in diesem weit verzweigten Straßennetz, in dem die Polizei zahlreiche Autobahnpolizeiwachen unterhält, liegt bei den Polizeibehörden Köln, Düsseldorf, Dortmund, Münster und Bielefeld, die jeweils eigene Verkehrsinspektion "Autobahnpolizei" in den Direktionen Verkehr unterhalten.

Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit ist die Verkehrsüberwachung, insbesondere hinsichtlich Ablenkung durch Smartsphones, zu hoher Geschwindigkeit (Raser), zu geringen Abstands (Drängler) und der Ladungssicherheit.

 

Der Streifendienst der Autobahnpolizei

Der Streifendienst auf der Autobahn ist rund-um-die-Uhr im Einsatz. Zu seinen Aufgaben gehört neben der Verkehrsunfallaufnahme und der Absicherung und Beseitigung von Gefahrenstellen auch die Verkehrsüberwachung und die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Der Verkehrsdienst der Autobahnpolizei

Für technische Kontrollen, insbesondere von LKW, Bus und Gefahrguttransporten, unterhält die Autobahnpolizei Verkehrsdienste, in denen sich speziell geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte auch der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Ladungssicherung annehmen. Zur Verkehrsüberwachung verfügen sie über modernste Radar- und Videotechnik.

Der Verkehrsdienst ist auch immer dann gefragt, wenn gemeinsame Verkehrskontrollen mit anderen Behörden wie zum Beispiel dem Bundesamt für den Güterkraftverkehr, den Ausländer- oder Arbeitsämtern, den Veterinär- oder Straßenverkehrsämtern u.s.w. durchgeführt werden.

Der Einsatztrupp der Autobahnpolizei

Die zivilen Einsatztrupps richten ihr Augenmerk auf die Bekämpfung von Straftaten. Die überwiegend in zivil tätigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ermitteln und fahnden schwerpunktmäßig in den Bereichen Eigentumsdelikte (insbesondere bei Kraftfahrzeugen), Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Einfuhrschmuggel) und Verstöße gegen das Ausländerrecht (illegale Einreise und Aufenthalt). Aber auch bei der Bekämpfung von Verkehrsstraftaten sind sie im Einsatz.

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