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Bild zeigt Anruf bei einer Seniorin
Enkeltrick: Tatmittel Telefon
Betrüger nutzen Call ID Spoofing (Verschleierung der Anrufkennung)
MI-LK Oliver Thamm

Ziel dieser Masche sind vornehmlich ältere Menschen.
Wie den Kriminalstatistiken zu entnehmen ist, sind sie die in den meisten Deliktbereichen am wenigsten belastete Bevölkerungsgruppe. Daher trifft sie erlittene Kriminalität besonders hart.
Anstatt sich zu wehren reagieren sie oftmals aus Scham, Angst vor Vorwürfen, Sorge um ihre Autonomie und Überforderung eher mit sozialem Rückzug.


Call id Spoofing (Manipulation, Verschleierung der Anruferkennung)

Abzocke am Telefon bewegt sich häufig im Graubereich des Zivil- und Telekommunikationsrecht, der Übergang zu Straftaten wie Betrug usw. ist fließend. Aktuelle Hörbeispiele findet man unter dem Suchwort "Abzocke am Telefon" oder "Spoofing" z.B. bei You Tube.
Die Schadenssummen sind hoch: 10.000 € und mehr! Auch bei uns in der KPB Minden-Lübbecke häufen sich die Fälle. Die meist älteren Geschädigten verlieren durch diese Betrugsmasche zum Teil ihre gesamten Lebensersparnisse.


Tatmittel Telefon

Betrüger nutzen Call ID Spoofing (Verschleierung der Anrufkennung). Im Display des Telefons wird eine x-beliebige Nummer eingespielt und angezeigt.
Es wird ein Anruf von seriösen Institutionen oder Firmen vorgetäuscht. Z.B.: Finanzamt, Polizei, Rentenversicherung, Rechtsanwaltskanzlei, Zollbehörden oder anderen Behörden. Hierbei beweisen die Betrüger immer wieder, dass sie rhetorisch sehr gut geschult sind.

Die Geschädigten werden von den Anrufern aufgefordert, Geld zu transferieren, um beispielsweise

  • eine drohende Pfändung abzuwenden,
  • einen Gewinn zu erhalten,
  • eine Strafverfolgung abzuwenden,
  • etc..

Sie werden in der Regel aufgefordert, per paysafecard, Ukash oder Western Union zu bezahlen. Es werden aber auch Kuriere eingesetzt, die das Geld persönlich abholen. Die Geschädigten werden telefonisch genauestens instruiert.
Alle Forderungen, Behauptungen oder Gewinnversprechungen sind betrügerisch und dienen allein dazu, die Geschädigten zur Zahlung zu veranlassen.


Das Kriminalkommissariat Kriminalprävention / Opferschutz der Polizei im Mühlenkreis empfiehlt:
  1. Bleiben Sie immer misstrauisch, wenn Ihnen der Nachrichtenüberbringer unbekannt ist.
  2. Sprechen Sie nie am Telefon oder mit Unbekannten über Geld.
  3. Beenden Sie im Zweifelsfall das Telefonat.
  4. Wenn Sie um Unterstützung in Krisensituationen gebeten werden, beziehen sie - wie immer - weitere Vertraute in den Entscheidungsprozess mit ein.
  5. Rufen Sie den angeblich hilfsbedürftigen Verwandten sofort zurück.
  6. Rufen Sie die Polizei.

Für weitergehende Informationen steht das Kriminalkommissariat Kriminalprävention / Opferschutz unter der Telefonnummer 0571-8866-4705 zur Verfügung.

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