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Opferschutz / Opferhilfe
Wer Opfer einer Straftat, eine Unfalls oder eines sonstigen Unglücks geworden ist, fühlt sich oft hilflos und von der Umwelt allein gelassen

Doch es gibt zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, Menschen zu helfen, die Opfer geworden sind. Im Folgenden finden Sie stichwortartig und auszugsweise alle Unterstützungsangebote, die der Gesetzgeber vorgesehen hat.

  • Unterstützung im Strafverfahren (Begleitung durch Vertrauensperson, Rechtsbeistand / Opferanwalt, psychosoziale Prozessbegleitung vor Gericht und evtl. zur Zeugenvernehmung bei der Polizei; Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit …)
  • Geheimhaltung der Personalien, wenn ein begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht, dass durch die Angabe des Wohnortes Rechtsgüter des Zeugen oder einer anderen Person gefährdet werden
  • Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Täter-Opfer-Ausgleich und Auskunftsrechte im Strafverfahren

Ausführlichere Informationen erhalten Sie im rechts nebenstehenden  „Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren“  zum Nachlesen und zum Download in über 20 Sprachen.

Angebote der Traumaversorgung

Nach einem Unfall oder einer Straftat, insbesondere nach einer Gewalttat, sind Opfer häufig traumatisiert. Sie benötigen schnell psychologische Hilfe. Diese Hilfe können Betroffene in sogenannten Traumaambulanzen erhalten. Dies sind Kliniken, die im Umgang mit seelischen Verletzungen besonders kompetent sind. Opfer von Gewalttaten erhalten hier umgehend Beratung und bei Bedarf therapeutische Betreuung.

Nordrhein-Westfalen verfügt über ein flächendeckendes Netz solcher Traumaambulanzen und ist damit bundesweit so gut aufgestellt wie kein anderes Bundesland.

Die Polizei kann Opfer direkt an eine dieser Traumaambulanzen vermitteln, da über Verträge mit den Versorgungsämtern sichergestellt ist, dass dem Opfer für eine Traumabehandlung keine Kosten entstehen.

Soziale Opferentschädigung

Staatliche Hilfen und Leistungen für Opfer von Gewalttaten     

In Deutschland hat der Staat die Pflicht, Verbrechen zu bekämpfen und die Bürger vor kriminellen Handlungen zu schützen. Falls dies nicht gelingt, ist es staatliche Aufgabe (Restitutionspflicht), die Betroffenen soweit als möglich wieder in den Zustand vor dem Tatgeschehen zu versetzen. Opfer einer Gewalttat haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Entschädigung. Die Voraussetzungen dazu sind im Opferentschädigungsgesetz (OEG) geregelt.   
Ziel des Opferentschädigungsgesetzes ist es, die leibliche und seelische Gesundheit der Betroffenen so weit wie möglich wiederherzustellen, damit sie wieder in den Beruf und in die Gesellschaft zurückkehren können. Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz werden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt.

Vielfach ist nicht bekannt, dass Angehörige von Opfern, die durch eine Gewalttat getötet wurden, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung, Sterbe- und Bestattungsgeld haben.

Zur Klärung eventueller Ansprüche wenden Sie sich bitte an den Landschaftsverband Rheinland in Köln oder den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster. Für die Beratung und Information haben die Landschaftsverbände die - für Anrufe aus dem Festnetz in NRW kostenlose - Telefonnummer 0800 654-654-6 eingerichtet.

Selbst im Ausland innerhalb der Europäischen Union gibt es die Möglichkeit auf Opferentschädigung, wenn man im Gebiet der europäischen Union Opfer einer Gewalttat wurde. Das Verfahren ist im europäischen Gerichtsatlas erklärt.  Link zum Europäischen Gerichtsatlas

Bei Fragen, der Kontaktaufnahme zum Versorgungsamt und bei Stellung des Antrags auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz oder der europaweiten Opferentschädigung werden das Opfer bzw. seine Angehörigen nicht allein gelassen. Hier stehen Polizei und Opferhilfeeinrichtungen wie Weisser Ring e. V. hilfreich zur Seite.                                                                                           

Angebote der Opferhilfe

Weisser Ring

Vielfältige Hilfsmöglichkeiten für Kriminalitätsopfer wie menschlicher Beistand; persönliche Betreuung, Hilfestellung im Umgang mit Behörden, Hilfescheck für eine anwaltliche oder psychotraumatologische Erstberatung, Erholungsmaßnahmen, Hilfe bei Bedürftigkeit. Den Weisser Ring e. V. erreichen Sie über das kostenfreie Opfertelefon 116 006. Dort erfahren Sie zum Beispiel die Erreichbarkeit einer Außenstelle in Ihrer Nähe

subvenio e.V.

Kostenlose Beratung und konkrete Hilfe für Unfallopfer jeglicher Art, Hilfestellung im Umgang mit Behörden, Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Fachanwalt, Hilfe bei der Suche nach medizinisch-psychologischer Erstberatung, Begleitung zu Gerichtsterminen, Gespräche mit Betroffenen sowie die Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen.

Nützliche Links

opferschutz.NRW

Das Infoportal zu Fragen des Opferschutzes und der Opferhilfe in Nordrhein-Westfalen. Besondere Bereiche des Opferschutzes, bei denen spezifischen Bedürfnisse vorliegen (Opfer von Kindesmisshandlung, Opfer im schulischen Bereich, Opfer von Gewalt und Diskriminierung, Seniorinnen und Senioren als Opfer u.a.). In einer Datenbank findet man alle geltenden Gesetze des Bundes und der Länder.

www.polizeiberatung.de

Opferinformationen zu wichtigen Kriminalitätsphänomenen, Hinweise und Tipps etwa zum Ablauf eines Strafverfahrens, Broschüren und andere Medien der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

INFOVICTIMS

Sehr anschauliche Darstellung der Abläufe und Beteiligungsrechte von Opfern im Strafverfahren

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